Rückenschullehrer-Lizenzverlängerung

1. Ist die HFA-Rückenschullehrer-Lizenz anerkannt?

Ja. Teilnehmer einer HFA-Rückenschullehrer-Ausbildung erhalten nach erfolgreichem Abschluss eine Lizenzurkunde und werden innerhalb der Ausbildung in die schon bei der ZPP zertifizierten Rückenschulkonzepte (10x60 Minuten/ 8x90 Minuten) eingewiesen. 
Bei entsprechender beruflicher Grundausbildung können anschließend zertifizierte Rückenschulkurse angeboten werden. Wir aktualisieren regelmäßig unsere HFA-Konzepte und sorgen damit für eine lückenlose Zertifizierung durch die ZPP.

2. Ist die HFA Lizenz dauerhaft gültig?

Die HFA Lizenz hat zunächst eine Laufzeit von 3 Jahren (Lizenzstufe C). Sobald 3 frei wählbare Seminare des HFA-Ausbildungssystems „Rückengesundheit“ absolviert wurden, wird die Lizenzstufe B erreicht.
Ab dieser Stufe ist die Lizenz dauerhaft gültig und muss nicht mehr verlängert werden.

3. Wie kann ich meine HFA-Rückenschullehrer-Lizenz verlängern?

Grundsätzlich kann die HFA-Rückenschullehrer-Lizenz mit Fortbildungen verlängert werden, die mindestens 15 LE umfassen und das Curriculum der Rückenschullehrer-Ausbildung erweitern bzw. vertiefen.
Auch die Zusammenfassung mehrerer kürzerer Seminare ist dafür möglich. Siehe hier eine Übersicht unter "Hinweise".

4. Ich habe eine KddR-Rückenschullehrer-Lizenz. Kann ich diese in eine HFA Lizenz umschreiben?

Wer eine aktuell gültige KddR-Lizenz besitzt, kann diese kostenfrei in eine HFA-Lizenz (Lizenzstufe C) umschreiben lassen. 
Damit besteht die Möglichkeit, in das HFA Ausbildungssystem Rückengesundheit einzusteigen und die höheren Lizenzstufen B/ A zu erreichen. Ab der Stufe B ist die Lizenz dauerhaft gültig.
Link zum Online Antrag

5. Ich möchte anerkannte Rückenschulkurse anbieten. Kann ich dazu die zertifizierten HFA-Rückenschulkonzepte (10x60min oder 8x90min) nutzen?

Hierfür bestehen zwei Optionen.

a) Du hast deine Rückenschullehrer-Ausbildung (z.B. BdR-Lizenz) in einem HFA-Seminar absolviert.
In diesem Fall wurdest du bereits in die anerkannten HFA-Konzepte eingewiesen und kannst wie folgt vorgehen:

  • Melde dich via Email bei uns und frage nach, ob es mittlerweile eine aktuellere Variante der Konzepte gibt.
  • Falls ja, kannst du diese erwerben und anschließend bei der ZPP einreichen. Der Verfahrensweg ist kinderleicht. 

b) Du hast dein Rückenschullehrer-Ausbildung bei einem anderen Anbieter (nicht in einem HFA-Seminar) absolviert.

  • Um die schon zertifizierten HFA-Kurskonzepte nutzen zu dürfen, kannst du folgendermaßen vorgehen:
    Du nimmst an einem Tagesseminar zur Einweisung in die HFA Konzepte „Rückenschule“ (10x60min oder 8x90min) teil. 
    Dort erhältst du alle relevanten Unterlagen (Kurskonzept, Teilnehmerdokumente, Einweisungsbestätigung).

6. Kann meine KddR-Rückenschullehrer-Lizenz mit HFA-Seminaren verlängert werden?

HFA-Seminare erfüllen seit mehr als 10 Jahren die Kriterien zur Verlängerung der KddR-Rückenschullizenz und werden von mehreren Verbänden anerkannt.
Um eine 100%ige Sicherheit zu haben empfehlen wir, bei deinem Verband direkt nachzufragen oder du lässt deine (noch gültige) KddR-Lizenz kostenfrei in eine HFA-Lizenz umschreiben.  (Link zum Online Antrag)
Die Verlängerung erfolgt dann wie in Frage 3 erläutert.