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(Stand: 06/2020)
Diese Übersicht beinhaltet Auszüge aus den derzeit geltenden Tarifen der GEMA. Bei Fragen wendest du dich bitte an das GEMA KundenCenter (Telefon +49 (0) 30 588 58 999, E-Mail kontakt@gema.de). Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr.
Wer in seinem Fitness-/ Gesundheitskurs GEMA-pflichtige Musik verwenden möchte, muss sich mit den hierfür anfallenden Kosten (sog. GEMA-Vergütungen) auseinandersetzen. Dabei ist es unerheblich, ob die Musik beispielsweise von CD, MP3-Player oder online über Streaming-Dienste abgespielt wird.
Unser Beitrag leistet eine erste Sensibilisierung für das Thema und dient zur Orientierung bzw. Entscheidungshilfe. Für konkrete Aussagen und Planungssicherheit empfehlen wir die direkte Abstimmung mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte).
Die Anmeldung erfolgt über das Formular „Fragebogen Musik in Sport- und Fitnessstudios“. Neben Angaben zum Inhaber und der Rechnungsadresse sind außerdem die Angaben zum Studio (s. Abb. 1) nötig.
Zwischen der GEMA und den unterschiedlichsten Vereinigungen, Verbänden oder Organisationen bestehen Gesamtverträge (z. B. Blasmusikverband, Chöre, Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Trachtenvereine, Karnevalsvereine etc.). Mitglieder solcher Gesamtvertragspartner erhalten bei rechtzeitiger Anmeldung Nachlässe. Wer keine Mitgliedschaft mit einem der Gesamtvertragspartner der GEMA hat, wird im Kalkulationsvorgang einen Zuschlag von 20% (sog. GLV-Zuschlag) zahlen müssen (s.u.).
Erfahre im Folgenden welche Voraussetzungen für Kurse hinsichtlich der Gebührenermittlung bestehen, mit welcher Gebührenhöhe konkret zu rechnen ist und ob es kostenneutrale Alternativen zur Musiknutzung gibt.
Für die korrekte Berechnung der GEMA-Vergütung wird zwischen zwei Kategorien (A + B) unterschieden:
A. Kursteilnahme über Mitgliedsbeitrag
B. Kursteilnahme über feste Kursgebühr pro Stunde/ Kurs
Kursablauf (offen): • fortlaufend • ohne Anfangs-/ Enddatum
Eine Sonderstellung innerhalb dieser Kategorie nimmt der Rehasport ein (i.d.R. ohne Mitgliedsbeiträge durch Kursteilnehmer).
Kursablauf (offen/ geschlossen): • fortlaufend • festgelegter/ begrenzter Zeitraum
Beispiele: • 30er Kurskarte Spinning (offen) • 10 Wochen Präventionskurs (geschlossen)
Eine Kursstunde entspricht jeder zusammenhängenden Trainingseinheit bis maximal 90 min. Die Kursdauer ist für die Errechnung des Vergütungssatzes irrelevant.
Mischformen beider Kategorien (A + B) sind möglich. Beispielsweise bei Kursen die sowohl von mtl. zahlenden Mitgliedern als auch von Teilnehmern mit Kurskarten zeitgleich besucht werden.
Die Anmeldung zur Nutzung GEMA-pflichtiger Musik muss vor Kursbeginn erfolgen (s. Abb. 2). Änderungen/ Anpassungen sind im Nachgang mitzuteilen.
Die Berechnung deiner tatsächlichen GEMA-Gebühr ist von mehreren Faktoren (z.B. Laufzeit des Vertrags, Art der TN-Gebühr) abhängig und wird individuell im Rahmen eines Nutzungsvertrages festgelegt. Folgende Kalkulationsübersichten dienen zur Orientierung!
Je nach Geltungsbereich (s. Punkt 1.) fallen entsprechende Vergütungssätze an:
Anhand der folgenden Tabelle lässt sich die Errechnung der GEMA-Vergütung in EURO je Kursstunde (mtl. im Voraus zu bezahlen) ermitteln. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Teilnehmeranzahl sowie des Monatsbeitrages der entsprechenden Einrichtung.
Monatlicher Mitgliedsbeitrag
Teilnehmer je Kursstunde
je weitere 10,- €
bis zu 10 TN
0,50 €
1,00 €
1,50 €
+ 0,50 €
bis zu 15 TN
0,75 €
2,25 €
+ 0,75€
je weitere 5 TN
+0,25 €
+0,50 €
+0,75 €
+ 0,25 €
(Stand 04-2017)
Beispielrechnung: Eine Gesundheitseinrichtung bietet Kursteilnahmen über mtl. Mitgliedsbeiträge an.
15
30,00 €
Anzahl der Kursstunden im Monat
20
GEMA-Vergütungsanspruch
20 Kursstunden x 2,25 € (s. dritte Spalte der Tabelle)
=
45,00 €
zzgl. 20% GVL-Zuschlag*
+ 9,00 €
Zwischenergebnis
54,00 €
zzgl. 7% Mwst.
+ 3,78 €
Gesamt (monatlich zu zahlender Betrag)
57,78 €
*Sofern du Mitglied bei einem Gesamtvertragspartner der GEMA bist, entfällt der GVL-Zuschlag.
Am Beispiel eines geschlossenen Kursformates (festgelegter Zeitraum) erläutern wir die Bestimmung des Vergütungssatzes bei fester Kursgebühr.
Nach Beendigung des Kurses muss der GEMA die Höhe der Kurseinnahmen und die Anzahl der Teilnehmer zur genauen Abrechnung nachgereicht werden.
Hinweis zur Gebührenermittlung: zwei Rechenwege liefern einen minimalen und einen maximalen Wert. Innerhalb dieses Bereichs wird die GEMA-Vergütung liegen. Die GEMA entscheidet hierbei erfahrungsgemäß individuell unterschiedlich.
1. Minimum
Mindestvergütung je Kursstunde
0,25 €
2. Maximum
Die Gebühr der einzelnen Kursumsätze beträgt 3,75 % (Bruttobeträge, inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer)
Beispielrechnung: Präventionskurs – 10 Wochen
12
Kursbeitrag pro Teilnehmer
100,00 €
Anzahl der Kursstunden
10
1. Minimum (s. Spalte 2, Tabelle „1. Minimum“)
10 Kursstunden x 0,75 €
7,50 €
+ 1,50 €
9,00 €
+ 0,63 €
Gesamt (pro 10 Wochen Präventionskurs)
9,63 €
2. Maximum (s. Tabelle „2. Maximum“)
Kursumsatz (12 Teilnehmer x 100,00 €)
1.200,00 €
Anteilige Kursumsatz-Gebühr von 3,75%
à
Die GEMA-Vergütung bzw. der Verhandlungsspielraum mit der GEMA für den Präventionskurs liegt zwischen 9,63 € und 57,78 €.
Wer den Weg über die GEMA vermeiden möchte findet über die Suchbegriffe „GEMA-frei“ oder „royalty free“ viele Musikanbieter von GEMA-freier Musik für diverse Anlässe (z.B. Warteraumambiente, Trainingsfläche). Neben den klassischen Medien CD und MP3, bieten auch Streaming-Dienste GEMA-freie Musik an.
Um die Suche nach professioneller Kursmusik zu beschleunigen, sollte der Zusatz „Fitnessmusik“ mit in die Suchleiste aufgenommen werden.
Beim Kauf GEMA-frei gekennzeichneter Kursmusik erwirbt der Kunde in der Regel das Recht der Aufführung in Kursen bzw. im entsprechenden Fitnessstudio. Als Vorlage dieser GEMA-Freistellung genügt in den meisten Fällen entweder die Rechnung des Produktes oder eine Bestätigung vom Verkäufer bezüglich des Aufführungsrechtes.
Die Verwendung und die Vervielfältigung GEMA-freier Musik digital oder physisch, sowie die Benutzung als Hintergrundmusik für Film, Social Media, Webseiten, Werbung und ähnlichem bedarf einer gesonderten Lizenzierung. Mit lizenzierter GEMA-freier Musik erwirbt der Käufer beides: Aufführungs- (s.o.) und Nutzungsrecht.
Sämtliche Fragen rund um das Thema Aufführungs- und Nutzungsrecht bei Verwendung GEMA-freier Kursmusik sollte der Verkäufer beantworten können bzw. sind an diesen zu richten.
Viel Freude & Spaß bei der musikalischen Untermalung deiner Kurse wünscht das Team der Health & Fitness Academy!
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