Der Staat und die Länder bieten viele Möglichkeiten, diejenigen finanziell zu fördern, die sich weiterbilden möchten. Alle unten genannten Fördermöglichkeiten sind für dich auf das Wichtigste zusammengefasst. Damit du in den Genuss einer finanziellen Förderung für deine Weiterbildung kommst, ist es wichtig, sich unter den Links sehr genau zu informieren und bei der Antragstellung sorgfältig vorzugehen. Andernfalls kann es schnell zu zusätzlichem Aufwand oder sogar zum Verlust der Förderberechtigung führen.
Bitte beachte ebenfalls, dass die Anmeldung, eine An- oder Bezahlung sowie die Teilnahme an den Fortbildungen erst erfolgen darf, nachdem die unterschriebene Antragstellung bei der Förderstelle eingegangen ist bzw. du den Bildungsgutschein bekommen hast. >> Wichtig in allen Fällen: Erst beraten lassen und dann anmelden! Rückwirkend gibt es keine Förderung.<<
Der Bildungsurlaub ist eine bezahlte Freistellung von Ihrer Arbeit, um eine berufsbezogene Weiterbildung wahrnehmen zu können. Die Regelung nach dem Anspruch auf Bildungsurlaub ist nicht deutschlandweit einheitlich, sondern weicht von Bundesland zu Bundesland ab. Anders als bei den Bildungschecks gelten beim Bildungsurlaub nicht die Regelungen Ihres Wohnortes sondern die des Ausbildungsortes. Einzige Ausnahmen, die kein Bildungsurlaub anbieten sind Bayern und Sachsen. Sehen Sie hier, in welchem Bundesland, welche Konditionen gelten.
Folgende unserer Weiterbildungen in Thüringen sind als Maßnahme für einen Bildungsurlaub anerkannt:
>> detaillierte Informationen zum Bildungsurlaub
Bei der Bundesagentur für Arbeit kann für Aus- und Weiterbildungen ein Bildungsgutschein beantragt werden. Mit dem Bildungsgutschein können zum Beispiel Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Anfahrtskosten, Kosten für Verpflegung oder auch Kosten für Lehrmaterialien übernommen werden. Da die HFA über keine Maßnahmen-Nr. verfügt, sind Förderungen ausschließlich über Einzelfallentscheidungen möglich. Voraussetzung: Um einen Fördergutschein zu beantragen muss vorab ein Beratungsgespräch in der verantwortlichen Arbeitsagentur geführt werden. >> detaillierte Informationen zum Bildungsgutschein - Bundesagentur für Arbeit
Während Ihres Dienstes bei der Bundeswehr können Sie im Rahmen des BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr) Ihre Aus- und Weiterbildungen fördern lassen. >> detaillierte Informationen zur Fördermöglichkeiten bei der
Bundeswehr
Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Die Landesförderung Berufliche Weiterbildung fördert individuell berufsbezogene Weiterbildungen natürlicher Personen:
Für Arbeitnehmer mit festem Arbeitsverhältnis und einem maximalen Bruttoeinkommen von 3.700 € gibt es das Programm „Individuelle berufsbezogene Weiterbildung“
Für Unternehmen mit Sitz in Sachsen und maximal 500 Mitarbeitern gibt es das Programm „Betriebliche Weiterbildung“.
>> detaillierte Informationen direkt auf der Seite der SAB
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)
Personen mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze werden nicht gefördert (Jahr 2024: 69.300 Euro).
>> alle detaillierten Informationen direkt bei Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)
Viele Bundesländer beteiligen sich an den Kosten für berufliche Weiterbildungen. Um eine Förderung zu bekommen, müssen die Antragsteller entweder im jeweiligen Bundesland wohnen oder dort arbeiten. Einige haben wir nachfolgend mit den wichtigsten Fakten kurz aufgeführt.
Bürgerinnen und Bürger, die in NRW beschäftigt sind, können einen Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung beantragen. Mit diesem Bildungscheck, werden 50% der Kurskosten, aber maximal 500 Euro pro Bildungscheck übernommen. Diesen können Sie maximal einmal pro Jahr bekommen. Voraussetzung: Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen beträgt maximal 40.000 Euro, beziehungsweise wenn Sie verheiratet sind gemeinsam maximal 80.000 Euro. Ihr Arbeitgeber hat weniger als 250 Beschäftigte und das Unternehmen gehört nicht dem öffentlichen Dienst an.
>> detaillierte Informationen: Individueller Bildungsscheck NRW
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten können gefördert werden. Voraussetzung: Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss unter 55.000 Euro liegen. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind vom Weiterbildungsscheck ausgeschlossen.
Zuschuss zu Weiterbildungen von bis zu 1.000 Euro. Der Antrag muss vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs erfolgen.
>> detaillierte Informationen: Weiterbildungsförderung Thüringen