Rückenschullehrer-Lizenzverlängerung
1. Ist die HFA-Rückenschullehrer-Lizenz anerkannt?
Ja. Teilnehmer einer HFA-Rückenschullehrer-Ausbildung erhalten nach erfolgreichem Abschluss eine Lizenzurkunde und werden innerhalb der Ausbildung in die schon bei der ZPP zertifizierten Rückenschulkonzepte (10x60 Minuten/ 8x90 Minuten) eingewiesen.
Bei entsprechender beruflicher Grundausbildung können anschließend zertifizierte Rückenschulkurse angeboten werden. Wir aktualisieren regelmäßig unsere HFA-Konzepte und sorgen damit für eine lückenlose Zertifizierung durch die ZPP.
2. Ist die HFA Lizenz dauerhaft gültig?
Die HFA Lizenz hat zunächst eine Laufzeit von 3 Jahren (Lizenzstufe C). Sobald 3 frei wählbare Seminare des HFA-Ausbildungssystems „Rückengesundheit“ absolviert wurden, wird die Lizenzstufe B erreicht.
Ab dieser Stufe ist die Lizenz dauerhaft gültig und muss nicht mehr verlängert werden.
3. Wie kann ich meine HFA-Rückenschullehrer-Lizenz verlängern?
Grundsätzlich kann die HFA-Rückenschullehrer-Lizenz mit Fortbildungen verlängert werden, die mindestens 15 LE umfassen und das Curriculum der Rückenschullehrer-Ausbildung erweitern bzw. vertiefen.
Auch die Zusammenfassung mehrerer kürzerer Seminare ist dafür möglich. Sehen Sie hier eine Übersicht unter "Hinweise".
4. Ich habe eine KddR-Rückenschullehrer-Lizenz. Kann ich diese in eine HFA Lizenz umschreiben?
Wer eine aktuell gültige KddR-Lizenz besitzt, kann diese kostenfrei in eine HFA-Lizenz (Lizenzstufe C) umschreiben lassen.
Damit besteht die Möglichkeit, in das HFA Ausbildungssystem Rückengesundheit einzusteigen und die höheren Lizenzstufen B/ A zu erreichen. Ab der Stufe B ist die Lizenz dauerhaft gültig.
Link zum Online Antrag
5. Ich möchte anerkannte Rückenschulkurse anbieten. Kann ich dazu die zertifizierten HFA-Rückenschulkonzepte (10x60min oder 8x90min) nutzen?
Hierfür bestehen zwei Optionen.
a) Sie haben Ihre Rückenschullehrer-Ausbildung (z.B. BdR-Lizenz) in einem HFA-Seminar absolviert.
In diesem Fall wurden Sie bereits in die anerkannten HFA-Konzepte eingewiesen und können so vorgehen:
- Melden Sie sich via Email bei uns und fragen nach, ob es mittlerweile eine aktuellere Variante der Konzepte gibt.
- Falls ja, können Sie diese erwerben und anschließend bei der ZPP einreichen. Der Verfahrensweg ist kinderleicht.
b) Sie haben Ihre Rückenschullehrer-Ausbildung bei einem anderen Anbieter (nicht in einem HFA-Seminar) absolviert.
- Um die schon zertifizierten HFA-Kurskonzepte nutzen zu dürfen, können Sie folgendermaßen vorgehen:
Sie nehmen an einem Tagesseminar zur Einweisung in die HFA Konzepte „Rückenschule“ (10x60min oder 8x90min) teil.
Dort erhalten Sie alle relevanten Unterlagen (Kurskonzept, Teilnehmerdokumente, Einweisungsbestätigung).
6. Kann meine KddR-Rückenschullehrer-Lizenz mit HFA-Seminaren verlängert werden?
HFA-Seminare erfüllen seit mehr als 10 Jahren die Kriterien zur Verlängerung der KddR-Rückenschullizenz und werden von mehreren Verbänden anerkannt.
Um eine 100%ige Sicherheit zu haben empfehlen wir, bei Ihrem Verband direkt nachzufragen oder Sie lassen Ihre (noch gültige) KddR-Lizenz kostenfrei in eine HFA-Lizenz umschreiben. (Link zum Online Antrag)
Die Verlängerung erfolgt dann wie in Frage 3 erläutert.

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